Neuigkeiten von Paul Pass & Sohn Immobilien- und Hausverwaltung GmbH und Co. KG aus Köln
22März
WEG-Urteil: Einfahrt ist kein Parkplatz
Die Bewohner und Besucher einer Wohnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) parkten gelegentlich Fahrzeuge in der gemeinsamen Einfahrt – und zogen damit den Unmut der anderen Mitglieder auf sich. Das Landesgericht Dortmund entschied sich für einen Mittelweg.
15März
Eigentumsübergang: Sofort dem Bezirksschornsteinfeger melden
Wer ein Haus kauft, hat in der Regel auch eine Menge Papierkram zu erledigen – da kann man schnell mal den Kopf verlieren. Bereits Mitte des Jahres 2017 führte der Gesetzgeber jedoch eine Regelung ein, die bisher wenig bekannt ist: Der neue Eigentümer eines Gebäudes oder Raumes unterliegt einer unverzüglichen Meldepflicht beim Bezirksschornsteinfeger.
08März
Beschädigung der Mietsache: Schadensersatz sofort fällig
Der Bundesgerichtshof (BGH) zeigt sich auf der Seite der Vermieter: Ein Mieter, der keine einwandfreie Wohnung hinterließ, musste Schadensersatz leisten, da er seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte.
01März
Mieterhöhung: Vorbehaltlose Zahlungen gelten als Zustimmung
„Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt“ – so fasst der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zusammen.
22Februar
Zahl der Baugenehmigungen deutlich gesunken
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, ist die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen von Januar bis November 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich gesunken. Demnach wurden 2017 in Deutschland 313.658 Genehmigungen erteilt, das sind 7,8 Prozent weniger als im Vorjahr.
15Februar
Hohe Betriebskosten: Beweislast bei Vermietern und Versorgern
In gleich zwei Fällen, in denen Mieter zu hohe Betriebskosten anzweifelten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Mieter.
Bei außergewöhnlich hohen Nachzahlungsforderungen müssen Vermieter und Versorger den tatsächlichen Verbrauch beweisen und darlegen. Zudem darf der Mieter zur Überprüfung Einsicht in die Ablesebelege der anderen Parteien des Wohnhauses fordern.
08Februar
Energieeinsparverordnung: Erste Ausweise werden 2018 ungültig
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert darüber, dass ab Mitte 2018 die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude ungültig werden. Ein gültiger Energieausweis ist verpflichtend, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.
01Februar
Einnahmen durch Grunderwerbsteuer auf Rekordhoch
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) meldet Rekordeinnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Einnahmen um fast 6 Prozent gestiegen. Der BFW fordert auch die Politik zum Handeln auf.
25Januar
Mieter fordert Aufwandsentschädigung für Besichtigungen
Im zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, diese zu verkaufen und teilte dies ihrem Mieter mit. Der Mieter ließ zwei Makler anstandslos hinein, beim dritten Makler verlangte er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro pro angefangener Stunde, da die Termine für ihn mit erheblichem Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden waren.
18Januar
Immobilienboom: DIW prognostiziert Ende
Im Herbst stiegen die Preise für Neubauten stark an; im November verteuerte sich der Bau einer Wohnimmobilie um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das Statistische Bundesamt verzeichnete damit den höchsten Anstieg seit zehn Jahren – doch die Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) prognostizieren ein baldiges Ende des Booms.
11Januar
Betriebskostenspiegel: 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat
Auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2015 legte der Deutsche Mieterbund (DMB) nun den aktuellen Betriebskostenspiegel vor. Demnach zahlen die Deutschen durchschnittlich 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat. Für alle denkbar anfallenden Betriebskosten kann der Durchschnittsbetrag bis zu 2,76 Euro/qm/Monat betragen.
04Januar
Bauvertragsrecht: Das ändert sich 2018
Seit dem 01. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Von den neuen Regelungen profitieren Privatleute, Unternehmen und Handwerker gleichermaßen – es gibt jedoch auch potenzielle Streitpunkte. Betroffen sind nur Verträge, die nach dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden.